Reitrecht / Reitwegerecht /
In Deutschland werden die Zutrittsrechte in oberster Instanz im Bundeswaldgesetz und im Bundesnaturschutzgesetz geregelt.
Auf der Basis dieser Bundesgesetze gestalten die einzelnen Bundesländer ihre Landesgesetze.
Berlin-Brandenburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
NRW
Rheinland-Pfalz
Saarland
Landeswaldgesetz
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen
Wenn Waldeigentümer das gesetzlich zugesicherte Betretungsrecht verweigern, kommt es zu Konflikten. Es gibt zum Teil haarsträubende Streitfälle zum Thema Reiten im Wald.
Ein Beispiel, wie durch undisziplinierte Reiter auch in Bundesländern mit großzügigen Betretungsrechten rigide Beschränkungen provoziert und erst nach langem Tauziehen wieder gelockert wurden: